Fahrzeughalterinnen und -halter, die mit erstem Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen, genießen mit einem entsprechenden Ausweis ein Vorrecht auf einen wohnungsnahen Parkplatz.
In Trier gibt es seit Juli 2020 drei Bewohnerparkzonen, die den Bürgerinnen und Bürgern in der Innenstadt ein wohnortnahes Parken ermöglichen. Die dazu notwendigen Bewohnerparkausweise berechtigen zum gebührenfreien und langfristigen Parken in der jeweiligen Zone.
Bewohnerparkausweise können postalisch oder online beantragt werden. Beim Online-Antrag wird der Ausweis auch online bezahlt und anschließend vom Nutzer selbst ausgedruckt.
Um auch den Bedürfnissen von Besuchern in einer Bewohnerparkzone gerecht zu werden, hat die Stadtverwaltung Trier den so genannten Besucherparkausweis bzw. Hotelausweis geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung.