Ab dem 7. Oktober 2024 beginnt der Bau der Poller an vier Standorten rund um den Hauptmarkt. Auf diese Weise sollen die Menschen auf den besonders belebten Plätzen besser geschützt werden. Versenkbare und feste Sperren verhindern künftig, das unberechtigte Fahrzeuge diesen Bereich nach 11 Uhr befahren können. Auch ein komplettes Durchfahren der Fußgängerzone wird auf diese Weise verhindert.
Um die Einschränkungen durch die Bauarbeiten so kurz wie möglich zu halten, werden mehrere Pollerstandorte gleichzeitig gebaut. Alle Gebäude am Hauptmarkt sowie in den Zufahrtsstraßen sind jedoch mit kleineren Einschränkungen und geänderter Wegführung erreichbar.
Die Baustellen in der Simeonstraße und Grabenstraße werden so gestaltet, dass stets halbseitig eine Zufahrt zum Hauptmarkt bestehen bleibt. Lediglich in der Fleischstraße und Dietrichstraße müssen die Einmündungen zum Hauptmarkt aufgrund der geringen Fahrbahnbreite vollständig gesperrt werden. Hier bestehen zudem eingeschränkte Wendemöglichkeiten. Zu Fuß und mit dem Fahrrad sind beide Baustellen jedoch weiterhin passierbar.
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(1) Hauptmarkt
(2) Fleischstraße
(3) Grabenstraße
(4) Simeonstraße
(5) Dietrichstraße
Die Poller am Hauptmarkt bleiben bis Abschluss des letzten Standortes unten. Sie werden voraussichtlich im Dezember 2024 aktiviert. Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie dann außerhalb der Lieferzeiten (11 bis 6 Uhr) eine Vignette, um die Poller runterfahren zu können.
Eine Vignette erhalten Sie nur in Verbindung mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone. Diese Genehmigung können Sie beantragen, wenn Sie einen Stellplatz im Pollerbereich des Hauptmarktes besitzen oder aufgrund Ihrer Tätigkeit eine zwingende Notwendigkeit zum Einfahren besteht.
Wenden Sie sich einfach an die Straßenverkehrsbehörde, um die Vignette zu erhalten. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieses Schreiben.
Bitte beachten Sie: Wir erwarten eine hohe Nachfrage, weshalb es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Wir empfehlen daher, die Vignette rechtzeitig zu beantragen. Für einmalige Einfahrten, z.B. wegen eines Umzugs, kann eine Einmal-Einfahrt (Absenken der Poller mittels Telefonanruf) beantragt werden.
Zwar sind während der Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr morgens die Poller unten, trotzdem darf man die Fußgängerzone auch dann nur in bestimmten Fällen befahren. Das regelt die Straßenverkehrsordnung und gilt auch unabhängig von den Pollern.