Die Neustraße wird mit der Pfützenstraße und der Germanstraße ab dem 4. März 2024 komplett als Fußgängerzone ausgewiesen. So soll der Verkehr in dem Bereich weiter beruhigt werden.
Für den verbleibenden berechtigten Verkehr (z.B. Anwohner mit Privatstellplatz oder Warenanlieferung) ist das Rechtsabbiegen aus der Neustraße in die Germanstraße nicht mehr erlaubt. Die Ausfahrt ist nur noch über die Pfützenstraße möglich. Die Germanstraße ist nur über die Wechselstraße anfahrbar. Die Ausfahrt ist über die Gervasiusstraße oder über die Neu- und Pfützenstraße möglich.
Später werden versenkbare Poller am Beginn der Neustraße, aus Richtung Kaiserstraße kommend, die Fußgängerzone sichern.
Durch die Umwandlung in eine Fußgängerzone entfallen die öffentlichen Parkplätze in der Germanstraße und der Pfützenstraße. Hierbei handelt es sich um Bewohner-, Behinderten-, Taxi- und Motorradstellplätze. Für diese Gruppen wird ein Ersatz im nahen Umfeld geschaffen. Dazu werden vorhandene öffentliche Parkplätze in der Nähe als Bewohner- und Behindertenparkplätze ausgewiesen, zum Beispiel am Roten Turm oder im Umfeld der Tufa.
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In der Neustraße und der angrenzenden Germanstraße und Pfützenstraße gelten künftig die Regeln der Fußgängerzone. Das bedeutet für Eltern, die Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen:
Bitte beachten Sie diese Regelungen, um ein Bußgeld zu vermeiden.