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Geänderte Verkehrsführung im Quartier Neustraße

Ein Auszug aus dem Stadtplan zeigt die erlaubten Fahrtrichtungen in dem Quartier um die Neustraße.
Die Karte zeigt die geänderte Verkehrsführung im Quartier um die Neustraße, die mit der Ausweitung der Fußgängerzone einhergeht: Die Ausfahrt aus der Neustraße über die Germanstraße ist nicht mehr möglich.

Die Neustraße wird mit der Pfützenstraße und der Germanstraße ab dem 4. März 2024 komplett als Fußgängerzone ausgewiesen. So soll der Verkehr in dem Bereich weiter beruhigt werden. 

Für den verbleibenden berechtigten Verkehr (z.B. Anwohner mit Privatstellplatz oder Warenanlieferung) ist das Rechtsabbiegen aus der Neustraße in die Germanstraße nicht mehr erlaubt. Die Ausfahrt ist nur noch über die Pfützenstraße möglich. Die Germanstraße ist nur über die Wechselstraße anfahrbar. Die Ausfahrt ist über die Gervasiusstraße oder über die Neu- und Pfützenstraße möglich.

Später werden versenkbare Poller am Beginn der Neustraße, aus Richtung Kaiserstraße kommend, die Fußgängerzone sichern. 

Durch die Umwandlung in eine Fußgängerzone entfallen die öffentlichen Parkplätze in der Germanstraße und der Pfützenstraße. Hierbei handelt es sich um Bewohner-, Behinderten-, Taxi- und Motorradstellplätze. Für diese Gruppen wird ein Ersatz im nahen Umfeld geschaffen. Dazu werden vorhandene öffentliche Parkplätze in der Nähe als Bewohner- und Behindertenparkplätze ausgewiesen, zum Beispiel am Roten Turm oder im Umfeld der Tufa.

Die Karten zeigen die Neuverteilung der Parkstände für Bewohner, Behinderte, Taxis und Motorräder in den Bereichen Konstantinstraße und Roter Turm (links) sowie rund um die Tufa (rechts).

Zum Vergrößern bitte auf die Grafik klicken oder tippen! 

Informationen zum Bringen und Abholen von Schülerinnen und Schülern am Angela-Merici-Gymnasium

In der Neustraße und der angrenzenden Germanstraße und Pfützenstraße gelten künftig die Regeln der Fußgängerzone. Das bedeutet für Eltern, die Ihre Kinder mit dem Auto zur Schule bringen: 

  • Das Befahren und Parken ist nur mit Ausnahmegenehmigung oder Behindertenparkausweis möglich.
  • Das gilt auch während der Lieferzeiten (täglich 6-11 Uhr), denn die Ausnahmeregelung für den Lieferverkehr erstreckt sich nicht auf das Abholen und Bringen von Personen
  • Zum Bringen und Abholen der Kinder mit dem Auto empfehlen wir Ihnen den Parkplatz Kaiserstraße oder die Hol- und Bringzone in Höhe des Parkplatzes Weberbach (begrenzt auf Montag bis Samstag, 7 bis 20 Uhr). 

Bitte beachten Sie diese Regelungen, um ein Bußgeld zu vermeiden.