Das urbane Sicherheitskonzept hat Auswirkungen insbesondere für Personen, die Häuser, Wohnungen, Garagen oder Stellplätze in dem betroffenen Gebiet besitzen oder gemietet haben. Für diese und alle weiteren Interessierten haben wir einen Frage- und Antwortkatalog zu den wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
Im Folgenden haben wir Fragen und Antworten zu folgenden Themen und Zielgruppen zusammengestellt:
Ich besitze einen PKW-Stellplatz in der Fußgängerzone. Kann ich ihn weiterhin anfahren, wenn die Poller kommen?
Ja, wer einen PKW-Stellplatz besitzt, kann diesen auch weiterhin anfahren. Sobald die Poller kommen, müssen Sie Ihre Ausnahmegenehmigung neu beantragen. Dann erhalten Sie zusätzlich eine Vignette bzw. Karte zum Herunterfahren der Poller. Eine schriftliche Ausnahmegenehmigung reicht hierfür nicht aus. Wer schon eine Ausnahmegenehmigung besitzt, wird dazu rechtzeitig angeschrieben.
Grundsätzlich gilt: Wer einen Stellplatz in der Fußgängerzone besitzt, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen – egal ob mit oder ohne Poller. Denn um zu seinem Stellplatz zu kommen, muss er die Fußgängerzone befahren.
Ich besitze keinen Stellplatz. Kann ich trotzdem eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Nein. Wer keinen Stellplatz besitzt, kann keine Ausnahmegenehmigung beantragen. Bitte nutzen Sie die Liefer- und Ladezeiten von 6 bis 11 Uhr, um Gegenstände abzuholen oder anzuliefern. In bestimmten Fällen, wie zum Beispiel einem Umzug, sind Ausnahmen möglich.
Ist die Ausnahmegenehmigung gebührenpflichtig?
Ja, Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig. Dazu gibt es einen Gebührenkatalog.
Was ist mit den Rettungskräften (Polizei, Krankenwagen, Feuerwehr)? Können diese mich trotz Poller im Notfall erreichen?
Selbstverständlich sind alle Rettungskräfte und auch Ärzte im Notdienst befugt, rund um die Uhr in die Fußgängerzone und die Pollerbereiche einzufahren. Sie erhalten eine Möglichkeit, die Poller herunter zu fahren. Gleiches gilt auch für die Müllabfuhr.
Ich bekomme eine Lieferung. Was muss ich beachten?
Die Deutsche Post liefert mit Lastenrädern bis 16 Uhr weiterhin in der Fußgängerzone aus. Andere Paketzusteller müssen sich an die Lieferzeiten halten oder Ihre Lieferung nach 11 Uhr ohne Kraftfahrzeug ausliefern. Für die Lieferungen von kühlkettenpflichtigen Speisen oder Medikamenten gibt es Sonderregeln. Hierfür kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Können Handwerksbetriebe weiterhin bis zu meiner Wohnung fahren?
Ja, das ist weiterhin möglich. Handwerksbetriebe wissen, dass sie zum Parken oder für die Einfahrt nach 11 Uhr eine Ausnahmegenehmigung beantragen können, sofern eine Notwendigkeit und Dringlichkeit vorliegt. Bestimmte Handwerksbetriebe besitzen auch eine Ausnahmegenehmigung mit der sie bei Notfällen immer in die Fußgängerzone dürfen.
Ich kann nicht gut gehen und brauche Krücken oder einen Rollator. Kann ich mit dem Auto zu meiner Wohnung oder zur Arztpraxis in der Fußgängerzone fahren?
Das ist während der Lieferzeit (6-11 Uhr) ohne Probleme möglich. Das Auto darf zum Einsteigen und Aussteigen vor der Wohnung oder der Arztpraxis halten. Während der Sperrzeiten (11 bis 6 Uhr) können Sie mit einem Taxiunternehmen für Krankentransporte oder einem Fahrdienst der Sozialstationen einfahren oder außerhalb der Fußgängerzone iauf den nahegelegenen Parkplätzen oder im Parkhaus parken.
Ich besitze einen Behindertenparkausweis (blau, gelb, orange). Kann ich damit eine Ausnahmegenehmigung erhalten, um in die Fußgängerzone zu fahren?
Während der Lieferzeiten können Sie mit dem Behindertenparkausweis wie gewohnt in die Fußgängerzone fahren und dort bis 11 Uhr parken. Voraussetzungen sind: Sie behindern niemanden und es gibt in zumutbarer Nähe keine anderen Parkplätze. Nach 11 Uhr besteht die Möglichkeit, mit einem Taxi einzufahren.
Außerhalb der Lieferzeit kann zur Teilhabe eine einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Das Parken eines Fahrzeuges wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Was ist mit den öffentlichen Parkplätzen in diesen Bereichen? Kann man dort noch während der Lieferzeiten von 6 bis 11 Uhr parken?
In der Fußgängerzone sind laut Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Parkplätze erlaubt. In den neuen Bereichen der Fußgängerzone werden die Markierungen daher entfernt. Für die entfallenen Parkplätze soll jedoch Ersatz im nahen Umfeld der Fußgängerzone geschaffen werden, zum Beispiel am Roten Turm oder im Bereich der Tufa.
Ich ziehe um und muss dazu auch während der Sperrzeit von 11 bis 6 Uhr in die Fußgängerzone fahren. Wie kann ich die Poller öffnen?
Für Umzüge sollte die Lieferzeit von 6 bis 11 Uhr genutzt werden. Dann darf zum Be- und Entladen auch vor der Wohnung geparkt werden. Wenn der Umzug nur während der Sperrzeit von 11 bis 6 Uhr stattfinden kann, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Für Bereiche mit Pollern zusätzlich ein Einlass per Telefonanruf.
Wir möchten im Turm Jerusalem heiraten und dort mit dem Brautfahrzeug vorfahren. Ist dies möglich?
Hierfür kann eine einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Ich habe ein Geschäft, eine Arztpraxis, ein Restaurant etc. in dem mit Pollern abgegrenzten Bereich am Domfreihof. Unter welchen Bedingungen kann ich meinen Betrieb weiterhin mit dem Auto anfahren?
Zwischen 6 und 11 Uhr morgens können Sie Ihren Betrieb wie gewohnt zum Be- und Entladen anfahren. Nach 11 Uhr ist dies nur noch mit dringenden und notwendigen Gründen zulässig. Dafür ist – wie heute auch schon - eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Zusätzlich erhalten Sie eine Möglichkeit zum Herunterfahren der Poller.
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie erhalten, wenn:
Detaillierte Informationen dazu gibt es im Kriterienkatalog für die Befahrung der Fußgängerzone.
Kann ein Fahrzeug mit Ausnahmegenehmigung von mehreren Personen genutzt werden?
Ja, auch das ist möglich. Das ist oft der Fall, wenn ein Firmenfahrzeug von unterschiedlichen Mitarbeitenden gefahren wird. Hierfür kann eine Vignette gewählt werden. Sie ist fest hinter der Windschutzscheibe angebracht. Es können mehrere Personen als Fahrerinnen und Fahrer hinterlegt werden.
Können Lieferanten, Sicherheitsdienste oder Handwerksbetriebe meinen Betrieb weiterhin anfahren?
Während der Lieferzeiten von 6 bis 11 Uhr sind die Poller unten. Man kann ohne Genehmigung zum Be- und Entladen einfahren. Lieferungen sollten daher in diesem Zeitfenster erfolgen. Für die Zeit nach 11 Uhr können diese Unternehmen eine Ausnahmegenehmigung mit Vignette, Karte oder Telefonanruf beantragen. Dazu müssen sie die Notwendigkeit und Dringlichkeit nachweisen, z.B. das Liefern von kühlkettenpflichtigen Speisen oder Medikamenten.
Gut zu wissen: Für Notfälle haben bestimmte Handwerksbetriebe eine Ausnahmegenehmigung mit der sie immer in die Fußgängerzone dürfen.
Ich habe eine Arztpraxis. Können Menschen mit Gehbeeinträchtigung auch nach 11 Uhr mit dem Auto vorgefahren werden?
Das ist mit Taxis möglich, die eine Ausnahmegenehmigung besitzen. Fahrgäste müssen dazu mit ihrem Parksonderausweis (blau, gelb, orange) oder einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, dass sie den Weg nicht zu Fuß zurücklegen können. Daher empfehlen wir Ihnen, Termine für Menschen mit Gehbeeinträchtigung vor 11 Uhr zu vereinbaren und zu beenden.
Ich bekomme mehrmals täglich Lieferungen mit kühlkettenpflichtigen Waren (Medikamente, Lebensmitteln). Kann der Lieferdienst bis zu meiner Apotheke bzw. meinem Restaurant vorfahren? Kann ich selbst mit einem Fahrzeug vorfahren, um diese Waren auszuliefern?
Ja, da ist weiterhin möglich. Gewerbetreibende und ihre Lieferdienste können für die Sperrzeiten eine Ausnahmegenehmigung und für Pollerbereiche auch eine Vignette/Karte beantragen, wenn die Notwendigkeit und Dringlichkeit nachgewiesen werden kann.
Ich besitze einen PKW-Stellplatz im Bereich Domfreihof. Bekomme ich auch weiterhin eine Ausnahmegenehmigung, um zu meinem Stellplatz zu fahren?
Ja, wer einen PKW-Stellplatz besitzt, kann auch weiterhin eine Ausnahmegenehmigung inklusive einer Vignette bzw. Karte zum Herunterfahren der Poller bekommen.
Bekomme ich die Vignette bzw. Karte für den Bereich am Domfreihof automatisch zugeschickt?
Nein, Sie müssen die Ausnahmegenehmigung aus organisatorischen Gründen ab dem 29. Januar 2024 neu beantragen. Nur dann erhalten Sie zusätzlich die Vignette/Karte zum Herunterfahren der Poller. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrages bis zu 14 Tagen dauern kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Extra-Seite zur Ausnahmegenehmigung.
Was kostet die Ausnahmegenehmigung für Stellplatzbesitzer?
Die Kosten für die Ausnahmegenehmigung inklusive Vignette/Karte beträgt pro Auto jährlich 60 Euro. Rufen Sie dazu auch den vollständigen Gebührenkatalog auf.
Ich habe einen Stellplatz für meine Mitarbeitenden. Kann er von mehreren Fahrzeugen genutzt werden?
Ja, das ist möglich. Hierfür kann die Karte für 60 Euro ausgewählt werden. Auf ihr können maximal drei unterschiedliche KFZ-Kennzeichen gespeichert werden. Die Karte wird nicht fest im Fahrzeug angebracht und kann unter den Mitarbeitenden weitergegeben werden. Alternativ können auch mehrere Karten kostenpflichtig (ab der 2. Karte für je 120 Euro) beantragt werden. Bitte beachten Sie: Es kann immer nur ein Fahrzeug pro Stellplatz einfahren.
Kann ein Fahrzeug mit Ausnahmegenehmigung von mehreren Personen genutzt werden?
Ja, auch das ist möglich. Das ist oft in Familien der Fall oder wenn ein Firmenfahrzeug von unterschiedlichen Mitarbeitenden gefahren wird. Hierfür kann eine Vignette gewählt werden. Sie ist fest hinter der Windschutzscheibe angebracht. Es können mehrere Personen als Fahrerinnen und Fahrer hinterlegt werden.
Wo kann ich die Ausnahmegenehmigung beantragen? Wie lange dauert das?
Die Ausnahmegenehmgiung wird per Online-Formular beantragt. Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu 14 Tage dauern. Hinzu kommt der Postversand der Vignette bzw. Karte.
Welche Dokumente brauche ich für den Antrag?
Wer kann eine Ausnahmegenehmigung beantragen?
Eine Ausnahmegenehmigung können Sie erhalten, wenn:
Rufen Sie dazu auch den detaillierten Kriterienkatalog auf.
Wie wurde festgelegt, wer eine Ausnahmegenehmigung bekommen kann und wer nicht?
Die Stadt Trier hatte schon vor den Pollern einen Kriterienkatalog, wer die Fußgängerzone während der Sperrzeiten befahren darf und wer nicht. Dieses Regelwerk wurde auf den künftigen Einsatz von Pollern angepasst. Daran waren Vertretungen von Handel und Handwerk, die Ärzte- und Apothekenverbänden sowie die City Initiative beteiligt. Die neuen Regeln werden im Testbetrieb der Poller am Domfreihof getestet.
Was kostet die Ausnahmegenehmigung?
Für einen Stellplatz wird jährlich eine Gebühr von 60 Euro erhoben. Eine einzelfallbezogene Ausnahmegenehmigung kostet 20 Euro pro Tag, eine tätigkeitsbezogene Ausnahmegenehmigung zwischen 60 und 700 Euro jährlich. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Sie mit einem PKW oder einem LKW einfahren. Rufen Sie dazu auch den vollständigen Gebührenkatalog auf.
Warum kostet die Ausnahmegenehmigung nun mehr?
Nachdem die Gebühren in der Stadt Trier über Jahre hinweg nicht erhöht wurden, gilt ab dem 4. März 2024 ein neuer Gebührenkatalog. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass die Gebühren dem besonderen Charakter einer Fußgängerzone entsprechen müssen. Anders als andere Straßen, darf man eine Fußgängerzone gar nicht befahren. Denn hier haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang. Jedes Fahrzeug stellt eine Gefährdung dar. Wer eine Ausnahmegenehmigung bekommt, erhält somit ein besonderes Recht, für das eine entsprechend hohe Gebühr erhoben werden muss.
Wie können die Poller geöffnet werden?
Wer eine Ausnahmegenehmigung erhält, bekommt auch eine Möglichkeit, die Poller zu öffnen. Dafür stehen folgende technische Möglichkeiten zur Verfügung:
Vignette, Karte und der Einlass per Telefonanruf können online beantragt werden.
Was ist im Störungsfall?
Über die Nummer 0651/4627770 kann ein Störungsdienst angerufen werden. Er ist rund um die Uhr erreichbar, um eine Ausfahrt aus dem Poller-Bereich zu ermöglichen und Störungen zu beheben.
Ich besitze eine Vignette/Karte, aber der Poller fährt nicht runter. Was kann ich tun?
Prüfen Sie, ob die Vignette richtig angebracht ist und nicht verdeckt wird. Bei Fahrzeugen mit integrierter Frontscheibenheizung muss die Vignette in einem Bereich platziert werden, in dem keine Leitungen der Frontscheibenheizung verlaufen. Auch bei Fahrzeugen mit getönter, bedampfter oder beschichteter Frontscheibe gibt es in der Regel eine Stelle ohne Beschichtung. Hinweise dazu finden Sie im Handbuch des Fahrzeugs. Fahren Sie erneut mit langsamer Geschwindigkeit auf die Polleranlage zu, damit der Weitbereichsleser die Vignette/Karte gut erfassen kann.
Ich bin vor 11 Uhr in den mit Pollern gesicherten Bereich eingefahren. Ich habe keine Vignette, Karte oder Telefonnummer zum Herunterfahren der Poller. Nun sind die Poller oben und ich komme nicht mehr raus. Was kann ich tun?
Für die Ausfahrt muss eine Telefonnummer angerufen werden, die an der Polleranlage angezeigt wird. Daraufhin fahren die Poller herunter. Gleichzeitig wird via Kennzeichenerfassung automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ich möchte in den mit Pollern gesicherten Bereich einfahren. Ich habe aber keine Ausnahmegenehmigung. Kann mich die 24-Stunden-Störungshotline reinlassen, wenn ich die Notwendigkeit nachweise?
Nein, über die Störungshotline kann keine Einfahrt angefragt werden. In einem Notfall kann die Polizei Ihnen Einlass gewähren.
Beachten Sie bitte im Zusammenhang mit der Aufnahme von Bildern im Bereich der Polleranlagen auch unsere Datenschutzhinweise.