Die Trierer Fußgängerzone ist ein ganz besonderer Ort – zum Leben, Arbeiten und Einkaufen. Jeden Tag genießen unzählige Menschen dieses schöne Stück Trier. Viel zu oft werden sie dabei durch Fahrzeuge gestört oder gar gefährdet.
2020 kam es zur Katastrophe: Bei einer Amokfahrt durch die Fußgängerzone kamen sechs Menschen, darunter ein wenige Monate altes Baby, ums Leben.
Mit mehreren Maßnahmen, die unter dem Begriff „Urbanes Sicherheitskonzept“ zusammengefasst werden, soll deshalb der Verkehr in der Fußgängerzone reduziert und die Zufahrt besser kontrolliert werden. Am 4. März 2024 gehen dazu die ersten Poller am Domfreihof in einen Testbetrieb. Damit wird der erste Schritt des Urbanen Sicherheitskonzeptes umgesetzt.
Feste und versenkbare Poller und Blockaden, sollen künftig verhindern, dass Fahrzeuge ohne Berechtigung die Fußgängerzone befahren. Hochsicherheitspoller verhindern, dass Fahrzeugen mit hohen Geschwindigkeiten die Absperrung durchbrechen können. Nur wer eine Ausnahmegenehmigung besitzt, erhält auch eine Vignette, um die versenkbaren Poller öffnen. Damit setzen die Poller die bereits geltenden Regeln der Fußgängerzone nun auch durch Einfahrtssperren um.
Eine Ausnahmegenehmigung erhalten beispielsweise Personen, die einen Stellplatz besitzen oder aufgrund ihrer Tätigkeit nachweisen können, dass sie zwingend in die Fußgängerzone einfahren müssen. Auch für berechtigte Einzelfälle, zum Beispiel einen Umzug oder eine Trauung, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Informieren Sie sich im Kriterienkatalog, wer zu dem berechtigten Personenkreis zählt. Die Ausnahmegenehmigung kann ab dem 29.Januar 2024 online beantragt werden.
Gut zu wissen: Feuerwehr, Rettungsdienste, Ärzte im Notdienst, Polizei und Müllabfuhr können selbstverständlich immer ein- und ausfahren. Auch im Notfall können alle Poller automatisch runter- oder hochgefahren werden. Sollte es einmal zu einer Störung kommen, wird automatisch die Leitstelle informiert. Sie ist rund um die Uhr besetzt.
Die Lieferzeiten werden auf täglich 6 bis 11 Uhr am Vormittag beschränkt. Das Zeitfenster am Abend entfällt, da die Innenstadt auch nach 19 Uhr von vielen Menschen besucht wird. Während der Lieferzeit sind die Poller unten, die Fußgängerzone darf zum Be- und Entladen sowie zum Absetzen von Personen vor einer Arztpraxis befahren werden. Für Menschen mit Behinderung gelten die Sonderregelungen ihres Behindertenparkausweises. Um 11 Uhr fahren die Poller hoch. Die Sperrzeit beginnt. Nur wer eine Ausnahmegenehmigung mit Karte besitzt, kann weiterhin ein- und ausfahren.
Ausweitung der Fußgängerzone
Die Fußgängerzone wird erweitert, um die belebten Straßen im Umfeld des Kornmarktes und der Neustraße weiter zu beruhigen. So wird auch der Verkehr um das dort ansässige Gymnasium reduziert – zur Sicherheit für alle, die dort zu Fuß unterwegs sind. In einem zweiten Schritt werden auch diese Straßen später in die mit Poller gesicherten Bereiche einbezogen.
Das ursprüngliche Konzept sah eine Aufteilung der Fußgängerzone in zehn Zonen vor. Nach erneuter Prüfung wird nun ein Prinzip des „äußeren und inneren“ Rings verfolgt. So soll mehr Flexibilität für den Handel sowie die Anwohnerinnen und Anwohner der City geschaffen werden.
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Nur wer eine Ausnahmegenehmigung besitzt, erhält auch eine Möglichkeit, die Poller zu öffnen.
Achtung: Wer vor 11 Uhr ohne Vignette/Karte/Telefonnummer einfährt, kann nach 11 Uhr nicht mehr ausfahren. Die Ausfahrt muss über eine 24-Stunden-Störungshotline angefragt werden. Hierfür wird eine Gebühr und ein Bußgeld erhoben.
Versenkbarer Poller im Betrieb
Domfreihof ab 4. März 2024 im Testbetrieb: Der Domfreihof-Ring startet am 4. März 2024 in einen einjährigen Testbetrieb. Die notwendigen Ausnahmegenehmigungen können ab dem 29. Januar 2024 beantragt werden. Alle Anwohnerinnen und Anwohner, Gewerbetreibende und Stellplatzinhaberinnen und –inhaber in diesem Bereich wurden schriftlich informiert.
Umsetzung Hauptmarkt in 2024: Derzeit laufen die Planungen für die Poller am Hauptmarkt noch. Bau und Inbetriebnahme sind für 2024 geplant.
Baubeginn äußerer Ring: Die Standorte der Barrieren und Poller des äußeren Rings werden derzeit überarbeitet. Zur Planung der weiteren Baumaßnahmen müssen Bodenproben entnommen werden. Dazu werden Kernbohrungen von ca. 30 cm Durchmesser durchgeführt. Anschließend werden die Bohrlöcher provisorisch wieder mit Asphalt verschlossen. Wenn in einer Straße eine Kernbohrung durchgeführt wird, bedeutet das nicht, dass dort mit dem Bau der Poller begonnen wird. Die Stadt gibt den Bewohnerinnen und Bewohnern Bescheid, wenn es tatsächlich so weit ist.
Das ursprüngliche Pollerkonzept, das die Stadtverwaltung 2019/20 mit der Beteiligung interessierter Bürgerinnen und Bürger erarbeitete, hatte das primäre Ziel, den Verkehr in der Fußgängerzone zu regulieren und unberechtigte Einfahrten zu unterbinden. Durch die Reduzierung des Kraftfahrzeugverkehrs im Kernbereich der Stadt soll auch dem Klimaschutz Rechnung getragen werden. Abgasfreie Alternativen, wie zu Fuß gehen, Radfahren oder Lastenrädern soll der Vorzug gegeben werden. Hierzu setzte es auf eine Kombination aus versenkbaren und festen Pollern.
Das Sicherheitskonzept ist weiter gefasst: Die objektive und subjektive Sicherheit soll in der Innenstadt erhöht werden, durch Hochsicherheitspoller, aber auch städtebauliche Alternativen. Die neuen Einfahrthindernisse sollen auch Fahrzeugen mit höheren Geschwindigkeiten standhalten. Auslöser für das neue Vorgehen war die Amokfahrt am 1. Dezember 2020. Der Stadtrat hat dieses Urbane Sicherheitskonzept am 28. April 2021 mit großer Mehrheit beschlossen, zunächst noch mit einer Einteilung in zehn Zonen. Inzwischen wird das oben beschriebene Konzept eines äußeren und inneren Rings bevorzugt. Hierfür wird ein weiterer Stadtratsbeschluss mit Kostenberechnung vorbereitet.
Es besteht zudem Handlungsbedarf bei der Sicherung von Plätzen in folgenden Bereichen: Porta Nigra, Konstantinbasilika und Palastgarten. Hierzu sollen geeignete Maßnahmen noch konkretisiert werden.